Offener Brief an die Projektwerber des industriellen Heizkraftwerks Weitendorf
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Verein „Rettet das Kainachtal“ – 23. April 2026
Kontext: Die Wärmespeicher Weitendorf GmbH (WWG), die BWE Energieservice GmbH und die Ecker Eckhofen Energie GmbH planen unter dem Namen „Sonnenspeicher Süd“ ein saisonales Pit-Wärmespeicherprojekt im Steinbruch Weitendorf (Gemeinden Dobl-Zwaring und Wildon, Südsteiermark). Der Verein „Rettet das Kainachtal“ hat am 23. April 2026 folgenden Offenen Brief an die Projektwerber gerichtet – eingeschrieben und gleichzeitig veröffentlicht.
Betreff: Industrielles Heizkraftwerk Weitendorf – Ungelöste Risiken, unvollständige Unterlagen, öffentliche Verantwortung
Sehr geehrte Herren,
Sie bezeichnen Ihr Vorhaben als „Sonnenspeicher Süd“. Wir nennen es, was es nach Maßgabe Ihrer eigenen Einreichungsunterlagen ist: ein industrielles Heizkraftwerk mit 49,5 MW Biomassefeuerung, unmittelbar über dem Trinkwasseraquifer des Kainachtals.
Wir schreiben Ihnen, weil Ihre eigenen Einreichungsunterlagen Fragen aufwerfen, die Sie bis heute nicht beantwortet haben – und die beantwortet werden müssen, bevor dieses Vorhaben weiter vorangetrieben wird. Eine dieser Fragen haben wir bereits gestellt: die Nachreichung der fehlenden Seiten 1–36 der Simulationsstudie. Sie blieb bis heute unbeantwortet. Die übrigen Fragen stellen wir hiermit erstmals – öffentlich, eingeschrieben, und mit der Erwartung einer schriftlichen Antwort.
1. Unvollständige Unterlagen – trotz Aufforderung
Die eingereichte Simulationsstudie beginnt auf Seite 37. Die Seiten 1–36 – mit Geometrie, Parametertabelle, Modellvalidierung, Grundannahmen – fehlen. Wir haben deren Nachreichung bereits gefordert – schriftlich und mündlich. Ohne Erfolg.
Eine Simulation, deren Grundlagen nicht einsehbar sind, ist kein technischer Nachweis. Sie ist eine Blackbox.
2. Simulation vor Geologiebericht – die Methode zeigt das Problem
Die Simulationsstudie wurde am 12. 02. 2024 fertiggestellt [Beilage 7, PDF-Seite 3]. Der geologisch-hydrogeologische Bericht, der den Standortuntergrund erst beschreibt, wurde im Mai 2024 fertiggestellt [Beilage 5, PDF-Seite 3] – drei Monate später.
Sämtliche 20-Jahres-Prognosen zu Speichereffizienz, Wärmeverlusten und Grundwassererwärmung wurden also erstellt, bevor der Boden des Standorts geologisch untersucht war. Das ist nicht ein methodischer Randaspekt. Das ist die Abfolge, die alle anderen Mängel erklärt.
3. Biomasse deckt 98 % der Grundlast – Solar ist nicht garantiert
Ihr Projekt heißt „Sonnenspeicher“. Die Zahlen aus Ihren eigenen Unterlagen erzählen eine andere Geschichte:
42 MWth Biomasse-Abgabeleistung [Beilage 1, Seite 14] × 3.500 Volllaststunden = 147.000 MWh/Jahr – das sind 98 % der vertragsgesicherten Grundlast von 150.000 MWh/Jahr [Beilage 1, Seite 31].
Für den reinen Solarertrag existiert weder eine Zahl in MWh noch eine vertraglich gesicherte Mindestmenge – in keiner der acht Beilagen.
Solar ist damit die einzige nicht garantierte Energiequelle Ihres Projekts – und zugleich das namensgebende Element.
4. „Grundwasser-Erwärmung!?“ – das Fragezeichen stammt von Ihnen
Die Frage nach der Grundwassererwärmung haben nicht wir gestellt. Sie steht dreimal in Ihrer eigenen Simulationsstudie – jeweils auf Schlussfolgerungsseiten, jeweils nach konkreten Befunden:
• nach Temperaturen von bis zu 82 °C in 1 m Abstand vom Speicherrand [Beilage 7, PDF-Seite 41 = Seite 73]
• nach „Sehr großer Einfluss auf Untergrund-Temperaturen“ [Beilage 7, PDF-Seite 78 = Seite 110]
• nach „Sehr großer Einfluss auf die Temperaturen unterhalb des Speichers“ [Beilage 7, PDF-Seite 90 = Seite 122]
Ihr Vorbericht behauptet gleichzeitig kategorisch: „keine qualitative und quantitative Beeinflussung des Grundwasserкörpers“ [Beilage 1, Seite 18].
Das Fragezeichen steht in Ihren Unterlagen. Die Antwort fehlt bis heute.
5. GmbH-Haftung vs. irreversible Trinkwasserressource
Der Kainachaquifer ist als Trinkwasserressource ausgewiesen [Beilage 5, Seite 3]. Ein Schaden an dieser Ressource wäre irreversibel. Die errichtenden und betreibenden GmbHs haften im Schadensfall nur im Rahmen ihres jeweiligen Gesellschaftsvermögens – nicht darüber hinaus.
Mit diesem Brief haben die Geschäftsführer der Wärmespeicher Weitendorf GmbH, der BWE Energieservice GmbH und der Ecker Eckhofen Energie GmbH nachweisliche Kenntnis von den dokumentierten offenen Risiken. Wer ein Vorhaben trotz dieser Kenntnis fortsetzt, ohne die offenen Fragen durch unabhängige Sachverständige klären zu lassen, handelt möglicherweise nicht mehr im Rahmen der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes (§ 25 GmbHG).
Eine Frage, die über dieses Schreiben hinausgeht
Die EU hat dem Projekt im Jänner 2026 eine Förderung von 26 Millionen Euro abgesagt (Kainachtal.at, 20. 01. 2026, unter Verweis auf: Kleine Zeitung, 12. 11. 2025). Gleichzeitig wurde öffentlich eingeräumt, dass eine Projektumsetzung ohne Förderung in der Größenordnung von rund 30 % des Investitionsvolumens nicht möglich sei (Kleine Zeitung, 12. 11. 2025).
Die eigene Simulationsstudie benennt das Risiko einer Grundwassererwärmung an drei Stellen — und lässt es unaufgelöst [Beilage 7, Seite 73, Seite 110, Seite 122]. Die thermophysikalischen Grundparameter der Simulation basieren nicht auf Messungen am Standort, sondern auf Normtabellen [Beilage 5, Seite 21].
Unsere Frage an alle zukünftigen Fördergeber — ob Land, Bund oder EU: Auf welcher Grundlage soll öffentliches Geld in ein Projekt fließen, dessen eigene technische Unterlagen zentrale Risikofragen offen lassen?
Unsere Forderung
Wir erwarten Ihre schriftliche Stellungnahme zu den fünf vorstehenden Punkten bis zum 5. Mai 2026.
Als Anlage erhalten Sie den vollständigen Fragenkatalog mit 36 dokumentierten Einzelfragen und einer Feststellung – alle mit Quellenangaben aus Ihren eigenen Einreichungsunterlagen. Wir stellen ihn gleichzeitig der Presse, den zuständigen Politikerinnen und Politikern sowie der interessierten Öffentlichkeit zur Verfügung. Wir behalten uns vor, auf Basis Ihrer Antwort auf die fünf Kernpunkte weitere Fragen nachzufordern.
Ihre Antwort – oder deren Ausbleiben – werden wir der Öffentlichkeit zur Kenntnis bringen.
Mit freundlichen Grüßen,
Verein „Rettet das Kainachtal“
Robert Ranftl, Obmann
Steindorf 73, 8142 Dobl-Zwaring
office@kainachtal.at | www.kainachtal.at
Angaben in eckigen Klammern beziehen sich auf die Einreichungsunterlagen zum UVP-Feststellungsverfahren BVwG W127 2301371-1.
wG W127 2301371-1.